Das eigene Auto ist einem lieb und teuer. Umso schlimmer, wenn es bei einem Unfall schaden nimmt. Um nach einem Unfall Ihre finanziellen Ansprüche an die Kasko- bzw. Haftpflichtversicherung oder andere Unfallbeteiligte rechtsverbindlich zu beziffern, sollten Sie unverzüglich ein Unfallschadengutachten aufnehmen lassen.
Man unterscheidet in Kaskoschaden, hier haben Sie den Unfall oder Schaden selbst verursacht und ihre Versicherung bestimmt den Gutachter, und Haftpflichtschaden, hierbei wurden Sie geschädigt und haben die freie Gutachterwahl.
Ein solches Gutachten liegt schon allein aus Gründen der Beweissicherung in Ihrem Interesse.
Unsere Sachverständigen dokumentieren in diesem Gutachten alle durch den Unfall verursachten Schäden an Ihrem Fahrzeug, die als versicherungsrelevante Fakten zur Schadenregulierung erforderlich sind. Gleichzeitig ermitteln wir für Sie den Umfang des Schadens sowie dessen Höhe.
Wenn es um Unfallschadengutachten geht, genießt unser Sachverständigenbüro einen hervorragenden Ruf bei Kunden, Anwälten, Gerichten und Versicherungen. Im Unfallschadengutachten muß, wenn die Reparaturkosten im Bereich 50 % des Wiederbeschaffungswertes liegen, nach neuester Rechtsprechung der Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeuges und auch der Restwert festgelegt werden. Der Restwert Ihres Fahrzeuges ist auch dann noch zu bemessen, wenn ein Schadenfall das Fahrzeug zwar nicht zerstört hat, aber dennoch ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt. Der Restwert bemisst sich nicht nur an der Schadenhöhe, sondern dem Bundesgerichtshof zufolge vor allem nach dem Preisgefüge auf dem regionalen Fachhandelmarkt. Entgegen der üblichen Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes über die sog. „Schwacke-Liste“, beziehen unsere Sachverständigen neben der örtlichen auch die aktuelle Marktlage über Internet-Angebot z.B. mobile.de, Autoscout24.de etc. in die Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes für Ihr Fahrzeug mit ein.
Besteht nach einem Unfall ein Anspruch auf eine merkantile Wertminderung (siehe auch Wissenswertes und Erläuterungen zu Gutachten) bei Ihrem Fahrzeug, werden wir selbstverständlich die Höhe des merkantilen Minderwertes ermitteln. In die Ermittlung der merkantilen Wertminderung durch unsere Sachverständigen fließen sämtliche für den Verkaufswert Ihres Fahrzeuges maßgeblichen Kriterien ein - diese Kriterien sind: der Neupreis, das Alter, der Typ (z. B. Bus, Pkw, Motorrad, etc.), die Nutzungsart (z. B. als Taxi), die Laufleistung, der Erhaltungszustand und die Marktgängigkeit des Fahrzeuges. Natürlich werden hier auch die Art und das Ausmaß der unfallbedingten Beschädigungen sowie die notwendigen Instandsetzungskosten berücksichtigt.