Was heißt Wertminderung?
Wird ein Fahrzeug beschädigt, tritt unter bestimmten Voraussetzungen eine Wertminderung des Fahrzeuges ein, auch dann wenn die Reparatur fachgerecht durchgeführt wird. Eine solche Wertminderung ist grundsätzlich im Rahmen des zu leistenden Schadenersatzes vom Schädiger zu ersetzen.
Bei der Wertminderung unterscheidet man zwischen einer technischen Wertminderung und einer merkantilen Wertminderung.
Eine technische Wertminderung liegt bzw. kann vorliegen, wenn trotz erfolgter Reparaturdurchführung ein Mangel (Farbunterschiede bei der Fahrzeuglackierung, Bearbeitungsspuren) am reparierten Fahrzeug vorliegt.
Bei einer fachgerechten Reparaturdurchführung unter Berücksichtigung der Reparaturmethoden und Reparaturmöglichkeiten, kann eine einwandfreie Mängelbeseitigung gewährleistet werden.
Die merkantile Wertminderung tritt dann ein, wenn zu vermuten ist, dass nach vollständig und ordnungsgemäß durchgeführter Instandsetzung des Schadens am Fahrzeug, noch verborgene Mängel vorhanden sind, die aber erst in Zukunft zu Tage treten.
Des Weiteren kann beim Verkauf möglicherweise auf Grund der durchgeführten Reparatur ein verminderter Wiederverkaufspreis (merkantile Minderwert) erzielt werden.
Der Verkäufer ist nach der aktuellen Rechtsprechung verpflichtet, bei einem etwaigen Verkauf seines Fahrzeugs einen vorhandenen Vorschaden bzw. Unfallschaden dem Käufer mitzuteilen. Dadurch kann der Verkaufspreis gemindert werden. Dementsprechend wäre der merkantile Minderwert der Unterschied zwischen dem Wert des Fahrzeuges vor dem Unfall, mit demjenigen Wert nach der Reparatur.
Die Wertermittlung macht zu beiden Zeitpunkten nicht unerhebliche Schwierigkeiten, die reine Kaufdifferenz zählt insofern nicht, da diese bzw. der erzielbare Preis immer vom Verhandlungsgeschick der Kaufvertragsparteien abhängig ist. Dadurch ist häufig ein objektiver Wert des Fahrzeugs nicht widerspiegelbar.
Folgende Faktoren haben bei Sonderfahrzeugen - Reisemobil/Caravan - besonderen Einfluss auf die merkantile Wertminderung:
• Verarbeitungsqualität
• Art- und Intensität der Schäden
• Wertminderungsanfälligkeit
• Zustand der Karosserie bzw. Wohnraumkabine
• Kilometerlaufleistung
• Nutzungsdauer
• Marktgängigkeit
• Zahl der Vorbesitzer
• Vorschäden
Die Verarbeitungsqualität (sichtbare Welligkeit der Außenwände, sichtbares Abdichtmaterial, stark unterschiedliche Spaltmaße) bei diesen Fahrzeugarten ist nicht mit der Qualität der heute gefertigten Pkw`s vergleichbar.
Aus diesem Grund spricht man bei der Produktion von Sonderfahrzeugen nicht vom Stand der Technik sondern vom Stand des Herstellers.
In Anbetracht der Fahrzeugart können die dem Sachverständigen zur Verfügung stehenden Berechnungsmethoden (z.B. BVSK, Ruhkopf/Sahm, Halbgewachs) für die Ermittlung der Wertminderung nur bedingt angewandt werden.