Was ist ein Teilkaskoschaden?

In folgenden Fällen spricht man von einem Teilkaskoschaden:

  • bei einem Brand- oder Explosionschaden
  • wenn in ihr Fahrzeug eingebrochen oder es entwendet worden ist
  • bei einem Elemetarschaden (Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung)
  • bei einem Wildschaden
  • bei einem Glasbruchschaden (Steinschlag)
  • bei Schmorschäden (durch Kurzschluss verursachte Schäden an der Verkabelung)
  • bei einem sog. Marderschaden

Der Teilkaskoschaden ist abhängig von den Vertragsbedingungen ihrer Versicherung und genau so wie eine Kaskoschaden zu behandeln.

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