Wer zahlt die Gutachtengebühr?

Sind sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt, trägt grundsätzlich der Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherer die Kosten für die Erstellung eines Gutachtens.
Damit für Sie keine unnötigen Kosten entstehen,  unterschreiben Sie bei uns eine Abtretungserklärung, die uns ermöglicht, die Gebühren direkt bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung geltend zu machen. Unsere Gebührenliste liegt in unseren Geschäftsräumen aus oder kann Ihnen auf Wunsch zur Verfügung gestellt werden.

Die Kostentragungspflicht gilt nur bei Schäden über ca. 700 €. Geringe Schäden sollten anhand eines Kostenvoranschlages, den wir auch für Sie erstellen können, ermittelt werden (Schadenminderungspflicht) - es bedarf keines ausführlichen Gutachtens.

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